Die Miet- und Sondereigentumsverwaltung
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Die Grundleistungen der Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung:
- Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers/der Eigentümerin gegenüber Behörden, Lieferanten, Handwerkern, Mietern und Pächtern
- Ermittlung, Anpassung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen
- Ermittlung der CO2 Kostenverteilung für das Heizen mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) zwischen Mietern und Vermietern
- Fristgerechte Erstellung der Betriebskostenabrechnung und deren Übermittlung
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen sowie Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für den Eigentümer/die Eigentümerin
- Buchhaltung: Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben sowie Ablage der Originalbelege und anschließende Übergabe aller Originalbelege an den Eigentümer/die Eigentümerin
- Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos
- Regelmäßige Objektbesichtigungen sowie Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
- Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Hausmeistern, Reinigungskräften für Außenanlagen, Winterdienst etc.
Individuelle Verwalterleistungen:
Folgende Leistungen werden nach Vereinbarung gesondert angeboten:
- Neuvermietung der Verwaltungseinheiten
- Schadensmeldungen bei Versicherungsschäden
- Lohnbuchhaltung für eigene Mitarbeiter des Eigentümers/der Eigentümerin
- Baubetreuungsmaßnahmen für im konkreten Einzelfall größere, technisch notwendige und aufwendige Sanierungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen bzw. Modernisierungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen im Gemeinschaftseigentum
- Beiziehung von Sonderfachleuten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Gutachter etc.)
- Abrechnungen für Zeiträume vor Beginn des Vertrages
