Die Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Die Grundleistungen der Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung:

  • Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers/der Eigentümerin gegenüber Behörden, Lieferanten, Handwerkern, Mietern und Pächtern
  • Ermittlung, Anpassung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen
  • Ermittlung der CO2 Kostenverteilung für das Heizen mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) zwischen Mietern und Vermietern
  • Fristgerechte Erstellung der Betriebskostenabrechnung und deren Übermittlung
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen sowie Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für den Eigentümer/die Eigentümerin
  • Buchhaltung: Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben sowie Ablage der Originalbelege und anschließende Übergabe aller Originalbelege an den Eigentümer/die Eigentümerin
  • Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos
  • Regelmäßige Objektbesichtigungen sowie Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Hausmeistern, Reinigungskräften für Außenanlagen, Winterdienst etc.

Individuelle Verwalterleistungen:

Folgende Leistungen werden nach Vereinbarung gesondert angeboten:

  • Neuvermietung der Verwaltungseinheiten
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsschäden
  • Lohnbuchhaltung für eigene Mitarbeiter des Eigentümers/der Eigentümerin
  • Baubetreuungsmaßnahmen für im konkreten Einzelfall größere, technisch notwendige und aufwendige Sanierungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen bzw. Modernisierungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen im Gemeinschaftseigentum
  • Beiziehung von Sonderfachleuten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Gutachter etc.)
  • Abrechnungen für Zeiträume vor Beginn des Vertrages

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